Rechtsanwälte aus dem DACH-Raum begegnen dem UAE-Immobilienrecht häufig mit berechtigter Skepsis: Common Law statt Zivilrecht, englischsprachige Verträge, kein notarielles System. Diese Unterschiede sind real — aber das UAE-Eigentumsrecht ist für gut strukturierte Freehold-Käufe bei einem etablierten Entwickler wie Emaar juristisch solide.
Die DLD-Registrierung (Dubai Land Department) ist das einzige belastbare Eigentumsnachweis-Dokument in Dubai. Anders als im deutschen Grundbuchrecht gibt es kein Notarerfordernis. Der Sales & Purchase Agreement (SPA) ist das Common-Law-Kaufvertragsdokument — englischsprachig, strukturiert nach UAE-Zivilrecht und RERA-Regulierung (Real Estate Regulatory Agency).
Für DACH-Rechtsanwälte ist der SPA gut lesbar. Kritische Prüfpunkte: Zahlungsplan und Meilensteine, Fertigstellungsdatum und Verzugsklauseln, Service-Charge-Struktur und Hausgeld-Verpflichtungen, Übergabe-Bedingungen und Snag-Prozess. Ein UAE-Rechtsanwalt für Erstprüfung des SPA ist empfehlenswert — kein Pflichtnotar, aber sinnvolle Erstabsicherung.
