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Insights · Transaktionsleitfaden · Mai 2026

Brauche ich eine Vollmacht (POA) für den Dubai-Immobilienkauf?

Nur ohne persönliche Anreise. Erscheint der Käufer selbst beim DLD-Trustee-Office, reicht der Reisepass. Für Fernabschluss braucht es eine Special Power of Attorney: notariell beglaubigt in Deutschland, mit Apostille (VAE seit 2025 Haager Mitglied), beglaubigt ins Arabische übersetzt und beim Dubai Notary attestiert. Generalvollmachten akzeptiert das DLD nicht — die Vollmacht muss die konkrete Immobilie nennen.

Der vierstufige Legalisationsweg seit 2025

SchrittBehördeFunktion
1Notar in DeutschlandNotarielle Beurkundung der Special POA
2Landgericht / OLG / JustizministeriumHaager Apostille (ersetzt seit 2025 die UAE-Botschaftslegalisation)
3UAE-zertifizierter ÜbersetzerBeglaubigte Übersetzung DE/EN → AR
4Dubai Notary PublicAttestierung — erst dann ist die POA DLD-tauglich

Pflichtinhalte der Vollmacht

  • Vollmachtgeber: vollständiger Name, Passnummer, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Adresse
  • Bevollmächtigter: vollständiger Name, Passnummer, Emirates-ID-Nummer, Adresse
  • Immobilien-Identifikation: Property ID des DLD, Projektname, Unit-Nummer, Entwickler
  • Umfang: SPA-Unterzeichnung, Zahlungsabwicklung, NOC-Beantragung, DLD-Transfer, Title-Deed-Empfang, Ejari-Registrierung
  • Gültigkeitsdauer: max. 24 Monate, üblicher Korridor 12 Monate
  • Sub-Bevollmächtigung: ausdrücklich erlaubt oder ausgeschlossen — Standard: ausgeschlossen

Kostenrahmen (Erfahrungswerte 2026)

  • Notarielle Beurkundung Deutschland: ca. 60–150 EUR
  • Apostille Landgericht / OLG: 20–25 EUR
  • Beglaubigte Übersetzung DE → AR: 150–250 EUR (je Seite)
  • Dubai Notary Public: AED 200–500 (≈ 50–120 EUR)
  • Gesamtkosten typisch: 350–600 EUR

Wann das DLD eine Vollmacht zurückweist

  • Generalvollmacht ohne Bezug zur konkreten Immobilie
  • Apostille fehlt oder ist mehr als 6 Monate älter als der Notariatsstempel
  • Übersetzung nicht von UAE-zertifiziertem Übersetzer
  • Vollmacht älter als 24 Monate
  • Widersprüche zwischen deutscher und arabischer Fassung

Quellen

  • UAE Federal Law No. 22 of 1991 — Notary Public Law
  • Haager Apostille-Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 — VAE Beitritt 2025
  • Dubai Land Department — POA Acceptance Guidelines (dubailand.gov.ae)
  • Dubai Courts — Notary Public Services

Hinweis: Vollmachtsfragen sind Einzelfallrecht. Für die rechtssichere Gestaltung der Vollmacht (insbesondere bei Off-Plan mit Zwischenzahlungen) ist die Beauftragung eines in Dubai zugelassenen Anwalts oder eines beim DLD akkreditierten Conveyancers angezeigt.

Die Fragen, die zuerst kommen

Beantwortet.

Brauche ich für den Dubai-Immobilienkauf eine Vollmacht (Power of Attorney)?

Nur wenn Sie nicht persönlich zur DLD-Transferzeremonie nach Dubai reisen können. Erscheint der Käufer selbst im DLD-Trustee-Office, ist keine Vollmacht nötig. Soll ein Anwalt oder Vertrauter den Kauf in Ihrer Abwesenheit abschließen, ist eine notariell beglaubigte und vom Dubai Notary attestierte spezielle Vollmacht (Special Power of Attorney) zwingend.

Wie wird eine deutsche Vollmacht in den VAE anerkannt?

Schritt 1: Notarielle Beurkundung in Deutschland. Schritt 2: Apostille beim zuständigen OLG/Landesjustizverwaltung (seit Beitritt der VAE zum Haager Übereinkommen 2025 ersetzt die Apostille die frühere Botschaftslegalisation). Schritt 3: Beglaubigte Übersetzung ins Arabische durch einen UAE-zertifizierten Übersetzer. Schritt 4: Attestierung beim Dubai Notary (Notary Public).

Was muss die Vollmacht konkret enthalten?

Vollständige Identifikation des Vollmachtgebers und Bevollmächtigten (Passangaben), genaue Bezeichnung der Immobilie (Property ID, Projektname, Unit-Nummer, Entwickler), Vollmachtsumfang (Vertragsunterzeichnung, Zahlungsabwicklung, NOC-Beantragung, DLD-Transfer, Title-Deed-Empfang) sowie Gültigkeitsdauer. Allgemeine Vollmachten lehnt das DLD ab — eine Special POA bezogen auf die konkrete Transaktion ist erforderlich.

Wie lange ist eine Dubai-Vollmacht gültig?

Die Geltungsdauer ist in der Vollmacht selbst zu nennen — üblich sind 1 bis 2 Jahre. Der Dubai Notary beglaubigt die Vollmacht ohne automatische Befristung, doch das DLD verlangt für die Transaktion regelmäßig eine Vollmacht, die nicht älter als 2 Jahre ist. Bei Sondervollmachten erlischt die Befugnis automatisch mit Vollzug der Transaktion.

Ali Daioub