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Insights · DACH-Erbplanung · Mai 2026

Wie wird eine Dubai-Immobilie deutscher Eigentümer vererbt?

Ohne registriertes Testament wendet das Dubai-Gericht für Nicht-Muslime nach UAE Federal Decree-Law 41/2022 grundsätzlich das Erbrecht des Heimatlands an. In der Praxis empfiehlt sich für DACH-Eigentümer ein im DIFC Wills Service Centre registriertes Testament — Common-Law-Verfügungsfreiheit ohne Scharia-Pflichtteilsbindung, anerkannt von Dubai- und RAK-Gerichten.

Erbrechts-Optionen für nicht-muslimische DACH-Eigentümer

OptionRechtsgrundlageKosten
DIFC Single WillDIFC Wills Rules 201710.000 AED
DIFC Mirror Will (Ehepaar)DIFC Wills Rules 201715.000 AED
Personal Status Law Nicht-MuslimeUAE Federal Decree-Law 41/2022Gerichtsgebühren
Kein Testament (Default)Heimatrecht / im Streitfall SchariaHöchstes Streitrisiko

Was DACH-Eigentümer beachten sollten

  • DIFC-Will plus deutsches Testament — der DIFC-Will deckt die UAE-Vermögenswerte, das deutsche Testament den Rest. Beide müssen widerspruchsfrei sein.
  • Probate-Verfahren beschleunigt — ein registrierter DIFC-Will reduziert das Übertragungsverfahren auf typisch 4 – 12 Wochen statt 6 – 24 Monate bei streitiger Erbfolge.
  • Bankguthaben separat — UAE-Bankkonten werden bei Tod eingefroren, bis Probate vorliegt. Joint Accounts mit Survivorship Clause helfen.
  • Visa-Auswirkungen — Aufenthaltsvisa abhängiger Familienmitglieder erlöschen mit dem Tod des Sponsors; im Goldenen-Visum-Sponsorship gibt es Sonderregeln.
  • Verwandt: Goldenes Visum Dubai durch Immobilieninvestition.

Erbschaftssteuer-Aspekt

Die VAE erheben weder Erbschafts- noch Schenkungssteuer. Deutsches ErbStG bleibt für deutsche Erblasser und Erben jedoch in voller Höhe anwendbar — die Dubai-Immobilie ist als Auslandsvermögen zu deklarieren. Freibeträge nach §16 ErbStG (Ehegatte 500.000 EUR, Kinder 400.000 EUR) gelten unverändert.

Quellen

  • UAE Federal Decree-Law No. 41 of 2022 — Civil Personal Status Law for Non-Muslims
  • DIFC Wills Service Centre — Rules of the Wills Service (2017, aktualisiert 2023)
  • EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012 — anwendbares Recht und Rechtswahl
  • Deutsches Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) §§ 1, 2, 16

Hinweis: Erbrechtliche Fragen sind hochgradig einzelfallabhängig. Dieser Beitrag ist kein anwaltlicher Rat. Für die Errichtung eines DIFC-Wills oder die Abstimmung mit einem deutschen Testament ist die Einbindung eines DIFC-zugelassenen Anwalts und eines deutschen Fachanwalts für Erbrecht erforderlich.