Insights · DACH-Erbplanung · Mai 2026
Wie wird eine Dubai-Immobilie deutscher Eigentümer vererbt?
Ohne registriertes Testament wendet das Dubai-Gericht für Nicht-Muslime nach UAE Federal Decree-Law 41/2022 grundsätzlich das Erbrecht des Heimatlands an. In der Praxis empfiehlt sich für DACH-Eigentümer ein im DIFC Wills Service Centre registriertes Testament — Common-Law-Verfügungsfreiheit ohne Scharia-Pflichtteilsbindung, anerkannt von Dubai- und RAK-Gerichten.
Erbrechts-Optionen für nicht-muslimische DACH-Eigentümer
| Option | Rechtsgrundlage | Kosten |
|---|---|---|
| DIFC Single Will | DIFC Wills Rules 2017 | 10.000 AED |
| DIFC Mirror Will (Ehepaar) | DIFC Wills Rules 2017 | 15.000 AED |
| Personal Status Law Nicht-Muslime | UAE Federal Decree-Law 41/2022 | Gerichtsgebühren |
| Kein Testament (Default) | Heimatrecht / im Streitfall Scharia | Höchstes Streitrisiko |
Was DACH-Eigentümer beachten sollten
- DIFC-Will plus deutsches Testament — der DIFC-Will deckt die UAE-Vermögenswerte, das deutsche Testament den Rest. Beide müssen widerspruchsfrei sein.
- Probate-Verfahren beschleunigt — ein registrierter DIFC-Will reduziert das Übertragungsverfahren auf typisch 4 – 12 Wochen statt 6 – 24 Monate bei streitiger Erbfolge.
- Bankguthaben separat — UAE-Bankkonten werden bei Tod eingefroren, bis Probate vorliegt. Joint Accounts mit Survivorship Clause helfen.
- Visa-Auswirkungen — Aufenthaltsvisa abhängiger Familienmitglieder erlöschen mit dem Tod des Sponsors; im Goldenen-Visum-Sponsorship gibt es Sonderregeln.
- Verwandt: Goldenes Visum Dubai durch Immobilieninvestition.
Erbschaftssteuer-Aspekt
Die VAE erheben weder Erbschafts- noch Schenkungssteuer. Deutsches ErbStG bleibt für deutsche Erblasser und Erben jedoch in voller Höhe anwendbar — die Dubai-Immobilie ist als Auslandsvermögen zu deklarieren. Freibeträge nach §16 ErbStG (Ehegatte 500.000 EUR, Kinder 400.000 EUR) gelten unverändert.
Quellen
- UAE Federal Decree-Law No. 41 of 2022 — Civil Personal Status Law for Non-Muslims
- DIFC Wills Service Centre — Rules of the Wills Service (2017, aktualisiert 2023)
- EU-Erbrechtsverordnung Nr. 650/2012 — anwendbares Recht und Rechtswahl
- Deutsches Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) §§ 1, 2, 16
Hinweis: Erbrechtliche Fragen sind hochgradig einzelfallabhängig. Dieser Beitrag ist kein anwaltlicher Rat. Für die Errichtung eines DIFC-Wills oder die Abstimmung mit einem deutschen Testament ist die Einbindung eines DIFC-zugelassenen Anwalts und eines deutschen Fachanwalts für Erbrecht erforderlich.