AXDStrategiegespräch

Insights · DACH-Steuerleitfaden · Mai 2026

Welche Steuern fallen bei Dubai-Immobilien für deutsche Investoren an?

In den VAE fallen auf Mieteinnahmen und Veräußerungsgewinne aus Privat-Immobilien keine Steuern an. In Deutschland sind diese Einkünfte nach dem DTA Deutschland–VAE (Art. 6) ebenfalls steuerfrei, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt (§32b EStG): das übrige deutsche Einkommen wird mit dem höheren Durchschnittssteuersatz besteuert.

Was konkret zu beachten ist

Mieteinnahmen

In den VAE nicht steuerpflichtig (keine Einkommensteuer auf natürliche Personen, Dubai-Municipality-Gebühr 5 % wird vom Mieter getragen). In Deutschland nach Art. 6 DTA freigestellt, aber im Progressionsvorbehalt anzugeben.

Veräußerungsgewinne

In den VAE keine Capital-Gains-Tax. In Deutschland greift §23 EStG: Wird die Immobilie vor Ablauf von 10 Jahren verkauft, kann ein steuerbarer privater Veräußerungsgewinn entstehen — auch hier nach DTA freigestellt, aber im Progressionsvorbehalt. Wer den deutschen Wohnsitz parallel zum Dubai-Engagement aufgibt, sollte zusätzlich die Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG für DACH-HNWI vorab durchrechnen lassen.

Erbschaftsteuer

Die VAE erheben keine Erbschaftsteuer. Deutschland bleibt nach Welteinkommensprinzip zuständig — §2 ErbStG. Eine Dubai-Immobilie zählt zum Nachlass.

Corporate Tax (seit 2023)

Greift nur, wenn die Immobilie über eine UAE-Gesellschaft („mainland" oder „free zone") gehalten wird — Schwellenwert 375.000 AED Gewinn p.a. Bei privater Direkthaltung nicht relevant.

Was AXD nicht macht

Wir geben keine Steuerberatung — diese Übersicht ersetzt nicht die Konsultation mit einem deutschen Steuerberater mit Auslandsmandat. Unsere Strukturierungsempfehlungen fließen ausschließlich in die rechtliche Begleitung, nicht in die steuerliche.

Quellen

  • DTA Deutschland–VAE vom 01.07.2010 (BStBl 2011 II S. 731)
  • §32b EStG (Progressionsvorbehalt)
  • §23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte)
  • UAE Federal Decree-Law No. 47/2022 (Corporate Tax)