Insights · DACH-Steuerleitfaden · Mai 2026
Welche Steuern fallen bei Dubai-Immobilien für deutsche Investoren an?
In den VAE fallen auf Mieteinnahmen und Veräußerungsgewinne aus Privat-Immobilien keine Steuern an. In Deutschland sind diese Einkünfte nach dem DTA Deutschland–VAE (Art. 6) ebenfalls steuerfrei, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt (§32b EStG): das übrige deutsche Einkommen wird mit dem höheren Durchschnittssteuersatz besteuert.
Was konkret zu beachten ist
Mieteinnahmen
In den VAE nicht steuerpflichtig (keine Einkommensteuer auf natürliche Personen, Dubai-Municipality-Gebühr 5 % wird vom Mieter getragen). In Deutschland nach Art. 6 DTA freigestellt, aber im Progressionsvorbehalt anzugeben.
Veräußerungsgewinne
In den VAE keine Capital-Gains-Tax. In Deutschland greift §23 EStG: Wird die Immobilie vor Ablauf von 10 Jahren verkauft, kann ein steuerbarer privater Veräußerungsgewinn entstehen — auch hier nach DTA freigestellt, aber im Progressionsvorbehalt. Wer den deutschen Wohnsitz parallel zum Dubai-Engagement aufgibt, sollte zusätzlich die Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG für DACH-HNWI vorab durchrechnen lassen.
Erbschaftsteuer
Die VAE erheben keine Erbschaftsteuer. Deutschland bleibt nach Welteinkommensprinzip zuständig — §2 ErbStG. Eine Dubai-Immobilie zählt zum Nachlass.
Corporate Tax (seit 2023)
Greift nur, wenn die Immobilie über eine UAE-Gesellschaft („mainland" oder „free zone") gehalten wird — Schwellenwert 375.000 AED Gewinn p.a. Bei privater Direkthaltung nicht relevant.
Was AXD nicht macht
Wir geben keine Steuerberatung — diese Übersicht ersetzt nicht die Konsultation mit einem deutschen Steuerberater mit Auslandsmandat. Unsere Strukturierungsempfehlungen fließen ausschließlich in die rechtliche Begleitung, nicht in die steuerliche.
Quellen
- DTA Deutschland–VAE vom 01.07.2010 (BStBl 2011 II S. 731)
- §32b EStG (Progressionsvorbehalt)
- §23 EStG (Private Veräußerungsgeschäfte)
- UAE Federal Decree-Law No. 47/2022 (Corporate Tax)